Häufige Fragen zur Psychotherapie

 

bei Kindern und Jugendlichen

 

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

 

Nach den Sprechstunden und probatorischen Sitzungen zu Beginn wird entweder eine Kurzzeittherapie (25 Sitzungen Kind pus 6 für die Elten) oder eine Langzeittherapie (45 Sitzungen Kind/Jugendlicher und 11 Sitzungen für die Eltern) von mir beantragt. Dazu muss ein externer Gutachter bi der Krankenkasse meinen Antrag auf Psychotherapie beurteilen und die Therapie genehmigen. Das kann nach Beantragen bis zu drei oder vier Wochen dauern.

 

          Im Verlauf der Therapie kann es sein, dass man

          die beantragten Stunden nicht komplett braucht

            und schon schnell Verbesserungen erzielt werden.

           Dann kann eine Therapie auch vor Ablauf der 25

             bzw. 45 Sitzungen beendet werden. Dies passiert

         in gemeinsamer Absprache zwischen Patient

und Therapeutin/in.

        

      Was sind die probatorischen Sitzungen /

psychotherapeutische Sprechstunden

und was passiert danach?

 

           Das sind die ersten Sitzungen in einer  

        Psychotherapie, die dazu dienen, sich

          kennenzulernen, etwas über den Patienten,

seine Lebensgeschichte, sein

       Problem zu erfahren und Ziele für eine

       Therapie zu benennen.Es können Tests

      nötig sein oder Fragebögen ausgefüllt

           werden, um eine Diagnostik durchzuführen.

 

        Nach den probatorischen Sitzungen bzw.

          Sprechstunden wird dann Kurz-oder

         Langezeittherapie beantragt. Im Verlauf der

      probatorischen Sitzungen gebe ich einen

"Konsiliarbericht" mit, der vom

Haus-/Kinderarzt ausgefüllt

      werden muss und danach von mir an die

Krankenkasse weitergeleitet wird.

 

 

 Was ist Verhaltenstherapie?

 

  Verhaltenstherapie erfordert eine stärkere

Mitarbeit des Patienten und der

          Therapeut wird eher als "Coach" gesehen, der den

       Patienten aktiv dazu bringt, seine individuellen

       Ziele zu erreichen. Verhaltenstherapie ist eine

    sehr erfolgreiche Behandlungsmethode, was

      durch zahleiche Studien nachgewiesen wurde.

 

   

 

"Wann ist eine Therapie "erfolgreich?"

 

        Heute weiß man durch verschiedene Studien,

          dass der Erfolg einer Psychotherapie sehr stark

       mit der "Beziehung" zum Therapeuten/der

Therapeutin zusammenhängt.

          Das bedeutet: je wohler man sich fühlt, je mehr

             man sich verstanden fühlt, und es "einfach passt",

         desto eher ist man auch bereit, umzusetzen,

           was der Therapeut vorschlägt und Veränderung

             aktiv in Gang zu bringen. Grundvorrausetzung ist

      aber immer, dass man als Patient und als

          Familie bereit ist, etwas verändern zu wollen

            und etwas dafür zu tun, dass sich etwas positiv

           verändert. Diese Verantwortung liegt beim

         Patienten und seinen Angehörigen, d.h. das

           Erarbeitete auch umzusetzen. Es gibt ein

         Sprichwort, das sagt: "Ein Acker wird nicht

             umgegraben, in dem man darüber nachdenkt, ihn

        umzugraben". Das bedeutet: gerade in der

     Verhaltenstherapie ist aktive Mitarbeit

erforderlich.

 

 

 Was sind Ziele einer Psychotherapie?

 

      Ziele sind, was jeder Patient/Patientin oder die

   Eltern zu Beginn einer Therapie benennen:

 Woran würde man persönlich festmachen,

    dass eine Therapie erfolgreich war? Was sind

      Wünsche, woran man arbeiten möchte? Was soll

          besser werden? Der Therapeut/die Therapeutin setzt

   diese Ziele gemeinsam mit der Familie bzw.

          dem Patienten fest. Grundsätzlich gilt eine Therapie

           natürlich dann als erfolgreich, wenn das "Symptom",

          z.B. Traurigkeit, Selbstverletzung, Tics, oder ähnliches, weniger geworden ist bzw.

nicht mehr da ist.

 

 

           Was ist, wenn ich mal einen Termin absagen muss?

 

          Dann bitte immer 48 Stunden vorher auf meinen Anrufbeantworter sprechen. Bitte

        Termine nicht per e-mail absagen, da ich meine

           E-mails nicht alle paar Stunden nachlese. Bei akuter

    Krankheit/Unfall oder ähnlichem kann ein

        ärztliches Attest vorgelegt werden. Erfolgt eine

     Absage zu kurzfristig, muss ich leider ein

        "Ausfallhonorar" schreiben, also eine Rechnung

           über 60,00 Euro. Ich arbeite als Bestellpraxis, d.h.

     bei zu kurzfristiger Absage kann ich den

            Termin sonst nicht anderweitig vergeben und habe

einen finanziellen Verlust.

 

 

        Wann und wie häufig finden Termine statt?

 

            Da die Nachmittagstermine erfahrungsgemäß immer "ausgebucht" sind, beginnt man

              meistens vormittags mit den Therapiestunden und "rutscht" dann nach einiger Zeit

       in den Wunsch-Termin am Nachmittag.

 

             Ich kann auch Bescheinigungen für Schule

           ausstellen, (nach Entbindung von der Schweigepflicht), dass da

             Kind/der Jugendliche zu mir in Therapie geht.

         Viele Schulen sind sehr verständnisvoll.

 

        Je nach Problemlage finden die Termine dann

           entweder 14tägig oder wöchentlich immer um die

gleiche Zeit und am selben Tag statt.

 

 

 Was bedeutet Schweigepflicht?

 

        Als Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht. Das heißt, ich darf nichts

         von dem, was in den Stunden besprochen wird, an Dritte weitergeben. Auch den

        Eltern gegenüber hab ich Schweigepflicht. Es sei

         denn, die Jugendlichen/Kinder geben mir ihr

            Einverständnis, dass ich Informationen weitergeben

          darf. Bei einer schriftlichen Entbindung von

         der Schweigepflicht darf ich dann bestimmten,

           von den Eltern zu bestimmenden,Ärzten oder Lehrern Informationen weitergeben.

 

 

  Wie werden Eltern einbezogen?

 

             Bei jüngeren Kindern werden Eltern stärker in den therapeutischen Prozess mit

         einbezogen als bei Jugendlichen. Grundsätzlich

   werden Eltern-Sitzungen bei der Kasse

            Kasse mit beantragt und finden meistens einmal pro

      Monat statt. Grundsätzlich gilt jedoch die

          Schweigepflicht über das, was in der Therapie

           thematisiert wird, auch den Eltern gegenüber.